Die Fahrschule Kaiserslautern-Tagebücher
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche denn 4 kW ansonsten vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl als alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht